Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Florian Pappert – Videografie, Content Creation & Social Media Management
Stand: Juni 2026
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Florian Pappert (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Die AGB gelten insbesondere für Dienstleistungen in den Bereichen Hochzeitsvideografie, Eventvideografie, Social Media Management, Content Creation, Fotografie, Videoproduktion sowie damit verbundene Marketing- und Mediendienstleistungen.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsannahme, Vertragsunterzeichnung oder schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
§3 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(2) Kreative Entscheidungen hinsichtlich Kameraführung, Bildgestaltung, Schnitt, Farbkorrektur, Tonbearbeitung, Musikauswahl und Gesamtkonzeption liegen – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – im Ermessen des Auftragnehmers.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte einzusetzen.
(4) Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.
§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
(2) Bei Hochzeiten, Events und Produktionen ist nach Produktion eine Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises fällig.
(3) Der Restbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(4) Laufende Dienstleistungen im Bereich Social Media Management werden monatlich oder gemäß individueller Vereinbarung abgerechnet.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
§5 Reisekosten
(1) Fahrtkosten innerhalb eines Radius von 30 km ab dem Geschäftssitz des Auftragnehmers sind im Angebot enthalten, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Darüber hinausgehende Fahrt-, Übernachtungs-, Park-, Maut- oder sonstige Reisekosten werden gesondert berechnet oder gemäß Angebot abgerechnet.
(3) Notwendige Hotelübernachtungen können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Materialien, Ansprechpartner und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Lieferfristen entsprechend.
(3) Entstehender Mehraufwand kann zusätzlich berechnet werden.
§7 Hochzeits- und Eventproduktionen
(1) Der Auftragnehmer bemüht sich, alle wesentlichen Programmpunkte der Veranstaltung festzuhalten.
(2) Eine Garantie für die Aufnahme einzelner Personen, Programmpunkte oder spontaner Ereignisse kann nicht übernommen werden.
(3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über besondere Abläufe, Überraschungen oder wichtige Programmpunkte rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Einschränkungen durch Veranstaltungsorte, Geistliche, Standesbeamte, Sicherheitsdienste oder sonstige Dritte.
(5) Wetterbedingte Einschränkungen bei Außenaufnahmen stellen keinen Mangel dar.
§8 Drohnenaufnahmen
(1) Drohnenaufnahmen erfolgen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
(2) Der Auftragnehmer entscheidet eigenverantwortlich über die Durchführbarkeit von Drohnenflügen.
(3) Drohnenflüge können insbesondere aufgrund von:
- Wetterbedingungen,
- Flugverbotszonen,
- behördlichen Auflagen,
- Sicherheitsrisiken,
- kurzfristigen Anweisungen Dritter
entfallen.
(4) Der Ausfall von Drohnenaufnahmen begründet keinen Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz, sofern der Ausfall nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
§9 Social Media Management und Content Creation
(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen.
(2) Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
(3) Insbesondere werden keine Garantien für Reichweite, Sichtbarkeit, Interaktionen, Follower-Wachstum, Leadgenerierung oder Umsatzsteigerungen übernommen.
(4) Der Auftraggeber bleibt für die rechtliche Zulässigkeit seiner Produkte, Dienstleistungen und Inhalte verantwortlich.
(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Änderungen von Algorithmen, Kontosperrungen, Einschränkungen oder technische Probleme von Plattformbetreibern.
§10 Musiklizenzen und Drittmaterial
(1) Für die Produktion verwendete Musik wird ausschließlich aus rechtmäßig lizenzierten Quellen bezogen.
(2) Die Nutzungslizenzen richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen des Anbieters.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für nachträgliche Änderungen der Lizenzbedingungen durch Drittanbieter.
(4) Stellt der Auftraggeber Musik, Logos, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung, versichert er, über die erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen.
(5) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter aufgrund fehlender Rechte frei.
§11 Nutzungsrechte
(1) Das Urheberrecht verbleibt vollständig beim Auftragnehmer.
(2) Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck.
(3) Eine Weitergabe an Dritte oder eine Bearbeitung über den vereinbarten Nutzungszweck hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(4) Rohdaten, Projektdateien, unbearbeitetes Videomaterial oder Schnittdateien sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
§12 Referenznutzung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, erstellte Werke für Eigenwerbung und Portfoliozwecke zu verwenden.
(2) Dies umfasst insbesondere:
- Website,
- Social-Media-Kanäle,
- Werbeanzeigen,
- Präsentationen,
- Messen,
- Wettbewerbe,
- Printmedien.
§13 Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
(1) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, Teilnehmer einer Veranstaltung über die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen zu informieren.
(2) Soweit gesetzlich erforderlich, obliegt die Einholung notwendiger Einwilligungen dem Auftraggeber.
(3) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO.
§14 Korrekturschleifen
(1) Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, ist eine Korrekturschleifen enthalten.
(2) Weitere Änderungen werden nach Aufwand berechnet.
(3) Änderungswünsche, die vom ursprünglich vereinbarten Konzept erheblich abweichen, gelten als Zusatzleistung.
§15 Express-Bearbeitung
(1) Auf Wunsch des Auftraggebers kann eine priorisierte Bearbeitung erfolgen.
(2) Die Verfügbarkeit einer Express-Bearbeitung liegt im Ermessen des Auftragnehmers.
(3) Hierfür kann ein gesonderter Express-Zuschlag berechnet werden.
§16 Lieferfristen
(1) Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, technischer Defekte, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse verlängern die Lieferfrist angemessen.
§17 Stornierung und Terminverschiebung
(1) Vereinbarte Termine werden exklusiv für den Auftraggeber reserviert.
(2) Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber werden folgende Ausfallhonorare fällig:
- bis 14 Tage vor dem Termin: 25 % des Auftragswertes
- bis 7 Tage vor dem Termin: 50 % des Auftragswertes
- bis 3 Tage vor dem Termin: 75 % des Auftragswertes
(3) Bereits entstandene Fremdkosten und Reisekosten sind zusätzlich zu erstatten.
§18 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die maximale Haftungssumme ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes beschränkt.
(5) Für den vollständigen Ausfall einer Produktion aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder technischen Defekten haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften.
§19 Datensicherung und Archivierung
(1) Projektdateien und Rohmaterial werden für mindestens sechs Monate nach Auslieferung archiviert.
(2) Nach Ablauf dieser Frist besteht keine Verpflichtung zur weiteren Speicherung.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ausgelieferte Dateien unverzüglich eigenständig zu sichern.
§20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
